Teilausführungen sind für viele Anleger ein echtes Ärgernis. Besonders auf XETRA kann es wegen des elektronischen Orderbuches häufig zu Teilausführungen kommen. Der Computerhandel möchte die Orders möglichst schnell und preisgünstig ausführen, dass kann bei marktengeren Aktien zu einer Stückelung der Orders führen.
Ärgerlich für den Anleger ist das deshalb, weil für jede Teilausführung zusätzliche Gebühren anfallen. Die Börse Xetra verlangt i.d.R. keine Extragebühren für die zusätzlichen Orderstückelungen. Anders die Handelsabwickler der Broker, diese rufen häufig Extragebühren für die Teilausführungen auf. Ob und in welcher Höhe die Broker diese dann an Ihre Kunden weitergeben, wird unterschiedlich gehandhabt. Eine taggleiche Ausführung der Teilorders ist bei den meisten Brokern die Voraussetzung für den Gebührenverzicht. Einige Onlinebroker verlangen, dass zusätzlich auch der Ausführungskurs identisch sein muss.
Wer oft auf Xetra handelt, der sollte sich dieses Kleingedruckte in den Preisverzeichnissen der Broker genau anschauen. Das haben wir auch gemacht und die wichtigsten Broker und Ihr Verhalten bei Teilausführungen nachfolgend aufgelistet.
Einen guten Gesamtüberblick über die Leistungen & Preise der verschiedenen Onlinebroker gibt es auf discountbroker-vergleich.de
Auch der Xetra-Orderzusatz „Fill or kill“ (sofern er denn angeboten wird) verhindert Teilausführungen nicht in jedem Fall. „Fill or kill“ bedeutet lediglich, dass die gesamte gewünschte Anzahl zur Ausführung kommen muss, schliesst aber nicht aus, dass dies in mehreren Teilausführungen geschieht. Einige Broker bieten Zugang zu Xetra BEST®. Unter bestimmten Bedingungen werden Orders dann nach Best-Execution-Grundsätzen ohne Teilausführungen ausgeführt.
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, für den empfiehlt es sich, Aufträge in den Parketthandel zu geben, da dort die Wahrscheinlichkeit von Teilausführungen wesentlich geringer ist. Der Marketmaker kennt die gewünschte Anzahl bereits bei der Kursanfrage, daher kommen Teilausführungen selten vor. Ganz auf Nummer sicher geht man im außerbörslichen Direkthandel. Dort gibt es gar keine Teilausführungen.
Super Artikel, leider schon ein bisschen veraltet. Könnt ihr ihn evtl updaten?